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   BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98   

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BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98 (https://dejure.org/1999,9578)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1999 - 1 D 38.98 (https://dejure.org/1999,9578)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1999 - 1 D 38.98 (https://dejure.org/1999,9578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Unterschlagung von Kassenbeständen - Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines Beamten gegen seine Pflicht das Amt uneigennützig und nach bestem Gewissen zu verwalten - Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei aktiven Beamten eine Ausnahme von der Entfernung aus dem Dienst möglich, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt (stRspr, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 31.98 - m.w.N.; Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 1 D 6.98 - m.w.N.).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, steht es der Annahme der Spontaneität des Tatentschlusses nicht entgegen, daß dieser konsequent, überlegt und planvoll ausgeführt wurde (z.B. Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 21.04.1999 - 1 D 6.98

    Entwendung von Gegenständen durch einen Zollbeamten des mittleren Dienstes im

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei aktiven Beamten eine Ausnahme von der Entfernung aus dem Dienst möglich, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt (stRspr, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 31.98 - m.w.N.; Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 1 D 6.98 - m.w.N.).

    Die Besonderheit der Versuchungssituation beruht nicht darauf, daß der Beamte durch den Eintritt eines plötzlichen, unvorhergesehenen Ereignisses in einen vorübergehenden Schockzustand gerät, was die Annahme des Milderungsgrundes einer psychischen Ausnahmesituation rechtfertigen könnte (vgl. zu dem Milderungsgrund einer psychischen Ausnahmesituation z.B. Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 1 D 6.98 - m.w.N.).

  • BVerwG, 09.10.1990 - 1 D 5.90

    Ahndung der Untreue eines Bundesbahn-Beamten

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
    Auch ist weder vorgetragen noch ersichtlich, daß der Ruhestandsbeamte unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung geraten ist, etwa durch plötzlich eintretenden Bedarf oder unter Einfluß von Drohungen (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - <BVerwGE 86, 336 = DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ-RR 1991, 259 = ZBR 1991, 216>; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 - ).
  • BVerwG, 22.03.1999 - 1 D 61.97

    Ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnis bei einer plötzlich entstandenen

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
    Damit stellt er die Vorwerfbarkeit der zur Last gelegten Pflichtverletzung in Frage und beschränkt sich nicht nur auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme (vgl. Urteil vom 22. März 1999 - BVerwG 1 D 61.97 -).
  • BVerwG, 15.06.1999 - 1 D 29.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
    In einem solchen Fall muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (z.B. Urteil vom 15. Juni 1999 - BVerwG 1 D 29.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96

    Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
    Auch ist weder vorgetragen noch ersichtlich, daß der Ruhestandsbeamte unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung geraten ist, etwa durch plötzlich eintretenden Bedarf oder unter Einfluß von Drohungen (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - <BVerwGE 86, 336 = DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ-RR 1991, 259 = ZBR 1991, 216>; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 - ).
  • BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
    Es genügt vielmehr, wenn für den Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so daß sich sein Vorliegen nicht ausschließen läßt und deshalb im Zweifel zugunsten des Beamten zu entscheiden ist (Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ; Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - <BVerwGE 93, 294> m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
    In diesem Fall ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehalts auszusprechen (stRspr, z.B. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
    Es genügt vielmehr, wenn für den Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so daß sich sein Vorliegen nicht ausschließen läßt und deshalb im Zweifel zugunsten des Beamten zu entscheiden ist (Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ; Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - <BVerwGE 93, 294> m.w.N.).
  • BVerwG, 01.02.1995 - 1 D 65.93

    Umsetzung einer Postbeamtin aufgrund eines Dienstvergehens in das Amt einer

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98
    Das die besondere Versuchungssituation verursachende Ereignis muß geeignet sein, bei dem Betroffenen ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit auszulösen (Urteil vom 1. Februar 1995 - BVerwG 1 D 65.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92

    Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Die die Versuchung auslösende Situation muss geeignet sein, ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontaneität und Unüberlegtheit herbeizuführen (Urteile vom 1. Februar 1995 - BVerwG 1 D 65.93 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 3 S. 9, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 D 12.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 16 S. 49 f., vom 15. September 1999 - BVerwG 1 D 38.98 - Buchholz § 54 Satz 2 BBG Nr. 20 S. 1 f., vom 27. September 2000 - BVerwG 1 D 24.98 - juris Rn. 18, vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 D 31.01 - juris Rn. 19 und vom 6. Juni 2003 - BVerwG 1 D 30.02 - juris Rn. 21).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht es der Annahme der Spontaneität eines Tatentschlusses aber nicht entgegen, dass dieser konsequent, überlegt und planvoll ausgeführt wird (Urteile vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 41.93 - juris Rn. 28, vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 31.98 - juris Rn. 20, vom 15. September 1999 a.a.O. = juris Rn. 21 und vom 23. Juni 2005 - BVerwG 1 D 6.04 - S. 8).

    Die Annahme eines entsprechenden Milderungsgrundes setzt aber voraus, dass die seelische Zwangslage, die die besondere Versuchungssituation begründet, in der spontan ausgeführten Tat ihren Ausdruck findet (Urteile vom 15. September 1999 - BVerwG 1 D 38.98 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 20 S. 2 = juris Rn. 23 und vom 23. Juni 2005 - BVerwG 1 D 6.04 - S. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 81 D 3.11

    Disziplinarklage; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Gerichtsvollzieher;

    Denn nur in einem solchen Fall erscheint die Annahme begründet, dass es sich bei der durch eine spezifische Versuchungssituation hervorgerufenen Kurzschlusshandlung um ein einmaliges persönlichkeitsfremdes Versagen ohne Wiederholungsgefahr gehandelt hat (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, juris Rn. 5 ff; Beschluss vom 1. August 2013 - 2 B 77.12 -, juris Rn. 14 ff; Urteil vom 6. Juni 2003 - 1 D 30.02 -, juris Rn. 21 ff; Urteil vom 4. Juli 2000 - 1 D 33.99 -, juris Rn. 17; Urteil vom 15. September 1999 - 1 D 38.98 -, juris Rn. 21 ff; Weiß in: GKÖD, J 975 Rn. 89 ff).

    Vielmehr genügt es, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen (so ausdrücklich zu dem vorliegenden Milderungsgrund: BVerwG, Urteil vom 15. September 1999 - 1 D 38.98 -, juris Rn. 21).

    (2) Der Milderungsgrund des Handelns in einer psychischen Ausnahmesituation scheidet deshalb von vornherein aus, weil die von der Beklagten geltend gemachte Situation auf einer langandauernden psychischen Vorbelastung (s. hierzu: BVerwG, Urteil vom 15. September 1999 a.a.O., juris Rn. 25) beruhte - wie sich auch aus dem im Strafverfahren eingeholten Sachverständigengutachten ergibt und die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nochmals verdeutlicht hat -, und nicht durch ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis ein seelischer Schock ausgelöst worden war, der für den Pflichtverstoß zumindest mitursächlich war (s. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 -, juris Rn. 38).

  • BVerwG, 23.06.2005 - 1 D 6.04
    Dabei steht es der Annahme der Spontaneität des Tatentschlusses nicht entgegen, dass dieser konsequent, überlegt und planvoll ausgeführt worden ist (z.B. Urteil vom 15. September 1999 - BVerwG 1 D 38.98 m.w.N. - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 20).

    Es genügt vielmehr, wenn für den Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so dass sich sein Vorliegen nicht ausschließen lässt und deshalb im Zweifel zugunsten des Beamten zu entscheiden ist (Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 ; Urteil vom 15. September 1999 a.a.O.).

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beamte unter dem Einfluss eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung geraten war, etwa durch plötzlich eintretenden Geldbedarf oder unter Einfluss von Drohungen (vgl. z.B. Urteil vom 15. September 1999 a.a.O. m.w.N.).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. September 1999 a.a.O. ausgeführt hat, können die Voraussetzungen des Milderungsgrundes im Einzelfall z.B. auch dann angenommen werden, wenn sich eine psychische Vorbelastung eines Beamten zum Zeitpunkt des Dienstvergehens zu einer seelischen Zwangslage verdichtet, die vor dem Hintergrund der obwaltenden äußeren Umstände eine besondere Versuchungssituation begründet und in der spontan ausgeführten Tat ihren Ausdruck findet.

  • BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Diebstählen zum Nachteil von

    a) Der Milderungsgrund der persönlichkeitsfremden, einmaligen Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation (vgl. zu den Voraussetzungen des Milderungsgrundes u.a. Urteil vom15. September 1999 - BVerwG 1 D 38.98 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 20 m.w.N.) kann dem Beamten nicht zugebilligt werden.

    Schließlich hat der Senat mit Urteil vom 15. September 1999 (a.a.O.) den Milderungsgrund ausnahmsweise auch für den Fall anerkannt, dass sich eine psychische Vorbelastung eines Beamten - im konkreten Fall eine langjährige Persönlichkeitsstörung im Sinne einer schweren seelischen Abartigkeit - zum Zeitpunkt des Dienstvergehens zu einer seelischen Zwangslage verdichtet hatte, die vor dem Hintergrund der obwaltenden äußeren Umstände eine besondere Versuchungssituation begründet hatte und in einer spontan ausgeführten Tat ihren Ausdruck fand.

    Es fehlte am Zusammenwirken mit einem subjektiv unvermutet eintretenden und objektiv zumindest vom normalen Dienstbetrieb abweichenden Ereignis (vgl. Senatsurteil vom 15. September 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 19.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptsekretärin; Abbuchung von 32.000 DM

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unverzichtbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht Beamter bleiben (z.B. Urteil vom 15. September 1999 - BVerwG 1 D 38.98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11

    Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.09.1999 - 1 D 38.98 -, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 20) können seine Voraussetzungen vielmehr auch angenommen werden, wenn sich eine psychische Vorbelastung des Beamten zum Zeitpunkt des Dienstvergehens zu einer seelischen Zwangslage verdichtet, die vor dem "Hintergrund der obwaltenden Umstände" eine besondere Versuchungssituation begründet und in der spontan ausgeführten Tat ihren Ausdruck findet.

    Erforderlich ist aber auch hier neben dem Umstand, dass sich der Beamte im Tatzeitpunkt in einer seelischen Lage befindet, in der sich seine vorbelastete psychische Grundposition in besonderer Weise ausprägt, ein hiermit zusammenwirkendes unvermutet eintretendes Ereignis, das zwar im Dienstablauf nicht völlig ungewöhnlich ist, aber doch vom normalen Dienstbetrieb abweicht (BVerwG, Urteil vom 15.09.1999, a.a.O., juris RdNr. 23).

  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

    Danach kam eine Entfernung auch bei einem "kleptomanen Syndrom" (BVerwG, Urteil v. 27.11.1991, 1 D 66/90; Urteil v. 15.09.1999, 1 D 38/98; beide juris; Disziplinarhof Mannheim, Urteil v. 21.09.1982, 6/81; juris nur Leitsatz) in Betracht.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08

    Disziplinarecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Zugriffsdelikts;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.09.1999 - 1 D 38.98 -, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 20) können seine Voraussetzungen vielmehr auch angenommen werden, wenn sich eine psychische Vorbelastung des Beamten zum Zeitpunkt des Dienstvergehens zu einer seelischen Zwangslage verdichtet, die vor dem "Hintergrund der obwaltenden Umstände" eine besondere Versuchungssituation begründet und in der spontan ausgeführten Tat ihren Ausdruck findet.

    Erforderlich ist aber auch hier neben dem Umstand, dass sich der Beamte im Tatzeitpunkt in einer seelischen Lage befindet, in der sich seine vorbelastete psychische Grundposition in besonderer Weise ausprägt, ein hiermit zusammenwirkendes unvermutet eintretendes Ereignis, das zwar im Dienstablauf nicht völlig ungewöhnlich ist, aber doch vom normalen Dienstbetrieb abweicht (BVerwG, Urteil vom 15.09.1999, a.a.O., juris RdNr. 23).

  • VG Magdeburg, 08.03.2021 - 15 A 14/19

    Berücksichtigung der Konfliktsituationen des Beamten im Disziplinarverfahren -

    Danach kam eine Entfernung aus dem Dienst auch bei einem "kleptomanen Syndrom" (BVerwG, Urteil v. 27.11.1991, 1 D 66/90; Urteil v. 15.09.1999, 1 D 38/98; beide juris; Disziplinarhof Mannheim, Urteil v. 21.09.1982, 6/81; juris nur Leitsatz) in Betracht (VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; juris).
  • BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent a.D.; Schieben von

    Indem der Senat mit Blick auf das Merkmal der Freiwilligkeit auch die psychische Lage des Ruhestandsbeamten berücksichtigt, setzt er sich nicht in Widerspruch zu seiner ständigen Rechtsprechung, dass bei Zugriffsdelikten selbst eine eingeschränkte Schuldfähigkeit im Sinne von § 20 StGB nicht zu einer Milderung führt (vgl. z.B. Urteil vom 15. September 1999 - BVerwG 1 D 38.98 - m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09

    Disziplinarrecht: Verminderte Einsichtsfähigkeit aufgrund einer psychischen

  • VG Meiningen, 21.08.2001 - 6 D 60006/99

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst; Zerstörung der

  • BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 44.00
  • BVerwG, 24.04.2001 - 1 D 18.00

    Verletzung einer dem Beamten obliegenden Kernpflicht - Kernpflichten des Beamten

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung eines Beamten wegen Untreue und

  • BVerwG, 07.11.2000 - 1 D 42.99

    Disziplinarverfahren gegen einen Postbeamten - Unterschlagung von Geldern -

  • BVerwG, 22.02.2000 - 1 D 58.97

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch Ansichnahme von so genannten

  • BVerwG, 11.10.2000 - 1 D 50.99

    Nach Antrag und Begründung auf die Disziplinarmaßnahme beschränkte Berufung -

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